19. Das Angebot an preisgünstigen Wohnungen vergrössern und verbreitern

Ein vielfältiges Angebot an Wohnungsgrössen und Wohnformen mit dem Ziel der sozialen Durchmischung bedingt auch eine differenzierte Mietpreisgestaltung respektive Zugang zu preisgünstigen, bezahlbaren Wohnungen für unterschiedliche Zielgruppen.

Checkliste

  • Die soziale Durchmischung und die Bereitstellung von preisgünstigem Wohnraum in den Leitbildern vermerken und im Folgeschritt in den verbindlichen Planungsinstrumenten festhalten. Im Rahmen der Planänderungsverfahren einen entsprechenden Anteil preisgünstiger und gemeinnütziger Wohnungen in den Vorschriften zum Sondernutzungsplan verankern.
  • Um Gentrifizierungsprozesse nicht weiter voranzutreiben, Liegenschaften etappenweise renovieren oder eine Modernisierung aufschieben nach der Devise „gezieltes Nichtstun“. Sanierungskonzepte in Szenarien entwickeln. Bei Sanierungen und Neubauten einen Anteil preisgünstiger Wohnungen vorschreiben.
  • Bei der Vergabe von kommunalem Land im Baurecht einen Architekturwettbewerb einfordern und damit die architektonischen und städtebaulichen Qualitäten und die geförderte Vergünstigung eines Teils der Wohnungen absichern.

 

Tätigkeitsfelder

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18. Soziale Durchmischung mittels Wohnungsmix und neue Wohnangebote fördern

Die Bevölkerung in den grossen Schweizer Städten und in deren Agglomerationen wächst; der Wohnungsmarkt boomt, und erschwinglicher Wohnraum ist knapp. Die Gefahr besteht, dass dadurch Gentrifizierung und soziale Entmischung gefördert werden. Eine der dringenden Fragen des zukunftsfähigen Städtebaus ist es deshalb, wie soziale Durchmischung gewährleistet werden kann.

Checkliste

  • Bauträger über bereits bestehende Quartiersangebote und Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit sozialen Dienstleistern informieren, vernetzen. Diese Massnahmen tragen dazu bei, den Nutzungsmix zu verbreitern und Bauträgerschaften für die Themen soziale Durchmischung, Wohnungsmix, Integration unterschiedlicher Zielgruppen, Identität, Gemeinschaft, Zusammenleben zu sensibilisieren.
  • Bauträgerschaften über Möglichkeiten neuer intelligenter Wohnlösungen und Wohnkonzepte wie Clusterwohnungen beraten und über die Vorteile innovativer Wohnformen informieren. Referenzlisten von Best Practices zur Verfügung stellen.
  • Neben den marktrelevanten Nachfragefaktoren wie Wohnkosten, Wohnfläche, Zimmerzahl und deren Verhältnis zueinander frühzeitig die soziale Dimension in den Verhandlungsprozess mit der Bauträgerschaft einbringen.
  • Wohnanteilpläne können vor Verdrängung schützen und Entwicklungsdruck nehmen sowie die Bewohnerschaft halten.

 

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17. Lärmschutz und entsprechende Vorschriften an technologische Entwicklungen anpassen

„Ruhe“ ist ein wichtiger Wohnqualitätsfaktor, denn Lärmimmissionen können sich stark auf die Gesundheit und Lebensqualität der Bewohner auswirken. Die Auslegung von Lärmschutzvorschriften sollte deshalb gemeinsam mit betroffenen Amtsstellen, Experten und den Investoren diskutiert werden.

Checkliste

  • Bauträgern in der Auslegung von Lärmschutzvorschriften entgegenkommen, wenn Zugeständnisse zu einer Steigerung der Wohn- und Lebensqualität führen. Ein Beispiel dafür ist die Zulassung der Ausrichtung von Schlafzimmern mit kontrollierter Lüftung auch zu lärmbelasteten Strassen hin, wenn dadurch nachweisbar eine Qualitätssteigerung für die Wohnungsgrundrisse oder an anderen Orten „Ruheinseln“ entstehen können.
  • Konzepte zur Bespielung des öffentlichen Raumes im Zusammenwirken mit allen Beteiligten, auch den „Lärmerzeugern“, erarbeiten. Dialog- und Aushandlungsprozesse starten, moderieren und begleiten. Den Umgang mit Lärm thematisieren und diskutieren.
  • Potenziale von Aussenraummöblierung und der Anordnung von Bauten und Einsatz geeigneter Materialien zur Lärmdämmung beachten. Entsprechende Schulungen unter Einbezug von Akustikfachleuten durchführen.
  • Die Einführung von Tempo-30-Zonen als Lärmschutzmassnahmen in Betracht ziehen. Eine Tempo-30-Zone reduziert die Lärmemissionen um rund drei Dezibel im Vergleich zu einer Tempo-50-Zone.

 

Tätigkeitsfelder

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16. Wohnflächenverbrauch thematisieren und Belegungsdichte erhöhen

Der individuelle Wohnflächenverbrauch spielt eine wichtige Rolle in der ganzheitlichen Nachhaltigkeitsbetrachtung von Gebäuden. Er liegt gegenwärtig in der Schweiz bei durchschnittlich 45 m² pro Kopf. Nachhaltige Nachverdichtung darf also nicht nur als bauliche Verdichtung begriffen werden, sondern sollte auch die Reduktion des Wohnflächenkonsums pro Kopf in Betracht ziehen.

Checkliste

  • Wohnbauträgerschaften und deren Bewirtschaftungsunternehmen dazu anregen, Bewerbungen zu bevorzugen, welche eine höhere Belegungsdichte gewährleisten. Dies fördert bei einem breiten Wohnungsmix auch die Durchmischung von Haushaltsformen.
  • Betagten die Suche nach kleineren Wohnungen und Umzüge erleichtern, wenn ihre bisherigen Wohnungen aufgrund geänderter Lebensumstände (etwa Auszug der Kinder) grösser sind als benötigt.
  • Öffentlichkeitsarbeit zum Problem des hohen Wohnflächenverbrauchs leisten. Belegungsrichtlinien als probates Mittel diskutieren und in der Bevölkerung ein Bewusstsein schaffen für kleine, aber feine Wohnsituationen.
  • Information und Fördermassnahmen für Gebäudekonzepte und Grundrissgestaltungen, welche die Nachverdichtung begünstigen.

 

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15. Beratung zu optimiertem Gebäudebetrieb und schlanker Versorgungstechnik anbieten

Investitionen in die Gebäudehülle ermöglichen Kostensenkungen bei den gebäudetechnischen Anlagen. Diese hochgerüsteten Anlagen sind nicht nur aufwendig in der Herstellung, sondern auch in der Wartung. Darüber hinaus bietet selbst eine optimal installierte Versorgungstechnik nur geringes Einsparpotenzial, wenn keine Optimierung des Betriebs zugrunde liegt. In der Planung kalkulierte Energieverbräuche sollten beispielsweise in der Nutzung überprüft und gegebenenfalls optimiert werden.

Checkliste

  • Bauträger beraten, wie der Energieverbrauch eines Gebäudes oder eines Areals über den gesamten Lebenszyklus gesehen optimiert werden kann. Gefordert ist ein kontinuierlicher Planungs-, Bau- und Betriebsprozess, das heisst die Aufhebung der Trennung von Planung, Realisierung und Betrieb. Qualitätssicherung durch Dialoge zwischen Investor und Nutzer anregen.
  • Periodische Gebäudechecks anbieten oder Untersuchungszyklen vorschreiben.
  • Durch den Einsatz innovativer Materialien und Bauweisen und die Berücksichtigung einfacher physikalischer Wirkprinzipien lässt sich die Versorgungstechnik signifikant verschlanken, was sich vor allen Dingen positiv auf den Investitionsaufwand, die Wartung und die Möglichkeit der Nutzerinnen und Nutzer, regulierend einzugreifen, auswirkt. Workshops für Bauträger anbieten und Kontakte zu Spezialisten vermitteln.
  • Energie aus erneuerbaren Quellen verwenden; gleichzeitig die Energieeffizienz verbessern und die Bewohnerschaft in ressourcenschonender Energienutzung schulen.
  • Innovative Contracting-Modelle anwenden, auch bei Neubauten. Die Nutzer beziehen die benötigte Energie, der Versorger kümmert sich um Planung, Finanzierung, Installation, Betrieb und Unterhalt. Die Kosten über eine festgelegte Laufzeit sind in einem Vertrag zwischen Kunde und Energieversorger festgehalten.

 

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14. Nutzungsmass flexibilisieren und Flächenangebot optimieren

Um einen Anreiz für die Nachverdichtung und das Weiterbauen im Bestand für potenzielle Investoren und Bauträger zu schaffen, ist die Möglichkeit einer höheren baulichen Ausnutzung der Parzelle oder des Areals wohl eine der attraktivsten. Inwieweit das Mass der Nutzung erhöht werden kann, obliegt der Planungshoheit der Stadt beziehungsweise der Gemeinde.

Checkliste

  • Maximal mögliche und angemessene Geschossflächenziffer situativ austesten und verhandeln. Zugeständnisse gegenüber Investoren mit Forderungen nach Qualitätssteigerungen bzgl. des halb öffentlichen und öffentlichen Raums verbinden. Mögliche Auflagen sind zum Beispiel öffentliche Frei- und Aussenräume, qualitätssichernde Verfahren und partizipative Planungsprozesse.
  • Katalog von nachhaltigen Ausgleichsmöglichkeiten für höhere Geschossflächenziffern und flexible Baulinien erstellen. Bauträger, die ein höheres Nutzungsmass einfordern, können sich vom Katalog inspirieren.
  • Die Verhandlungsbereitschaft zur Flexibilisierung der Geschossflächenziffer oder Baulinie und deren Kriterien transparent machen und planungsrechtlich sichern. Dies vergrössert im Vorfeld der Überbauung die Planungssicherheit aller Akteure.
  • Ein Gremium schaffen – etwa nach dem Vorbild des „Baukollegiums“ der Stadt Zürich –, welches Projekte im Sinne der nachhaltigen Entwicklung beurteilt und Projekte, welche nicht allen gesetzlichen Vorgaben entsprechen, bewilligen kann, wenn sie einen Mehrwert im Sinne der nachhaltigen Entwicklung bringen.
  • Eine aktive Bodenpolitik – etwa mit Baurechtsverträgen – betreiben und dadurch langfristig die kommunalen Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten sichern.

 

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13. Potenziale nutzungsflexibler Gebäude vermitteln

Die Graue Energie macht einen grossen Teil des Gesamtenergieaufwands eines Gebäudes aus. Je länger die Nutzungsdauer eines Gebäudes desto weniger fällt der Anteil an Grauer Energie ins Gewicht. Innerhalb einer solchen Zeitspanne können sich die Nutzungsansprüche mehrfach ändern. Diesem Sachverhalt kann Rechnung getragen werden, indem Gebäude anpassungsfähig und flexibel geplant und gebaut werden.

Checkliste

  • Informationsrunden oder Diskussionsveranstaltungen mit Experten zu Herausforderungen der Grauen Energie veranstalten. Auf diese Weise können Bauträgerschaften für den gesamten Lebenszyklus und dessen Dimensionen an gebundener Energiemenge sensibilisiert werden. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass die Bauten einer angemessenen Langlebigkeit und damit einer möglichst langen Nutzungsdauer zugeführt werden können.
  • In Zusammenarbeit mit spezialisierten Architekturbüros Workshops für Investoren zum Thema „Open Building“ anbieten, an denen grundlegende Prinzipien vorgestellt und vermittelt werden.
  • Baugesetzgebung im Sinne der flexiblen Nutzbarkeit für Neubauten und existierende Gebäude anpassen.

 

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