Die nachfolgenden Empfehlungen beschreiben eine Bandbreite von wichtigen Themenbereichen und zugehörigen Instrumenten im Sinne der Zielsetzung von ANANAS und den Herausforderungen der zukünftigen Siedlungsentwicklung in der Schweiz. Der Zweck dieser Empfehlungen besteht darin, dass sich Städte und Gemeinden als Sachwalter der nachhaltigen Nachverdichtung positionieren und ein System von Anreizen entwickeln, welche gegenüber Investoren und Bauträgern wirksam werden. Die 19 Prinzipien umfassen sowohl Angebote als auch Forderungen an die Adresse der Bauträger. Sie können insbesondere auch als thematische Agenda für den Dialog in Planungsprozessen genutzt werden. Ein solcher Dialog ist um so sinnvoller, je früher er in der Projektplanung beginnen kann – am besten in einem Stadium, wo die Planungsoptionen noch offen sind. Und er sollte auch nach Erteilung einer Baubewilligung nicht enden.

Gegliedert sind die Empfehlungen nach drei räumlichen Ebenen, ausgehend von der übergeordneten hin zur kleinsten Einheit:

  1. Stadt/Gemeinde
  2. Quartier
  3. Parzelle

Die Empfehlungen im Teil „Stadt und Gemeinde“ betreffen die ganze Stadt oder Gemeinde, sie sind der Ebene „Quartier“ übergeordnet, auf welche wiederum die Ebene „Parzelle“ folgt.

 

1. Optionen und Strategien aufseiten der Gemeinden nutzen

Die Schweiz einfach weiterhin „zuzubauen“ und damit die Qualitäten ländlicher, unverbauter Räume zu verlieren, ist heute nicht mehr mehrheitsfähig. Gleichzeitig können sich Städte und Gemeinden nicht mehr nur als reglementierende, Gesetze und Vorgaben vollziehende Behörden verstehen.

Checkliste

  • Eigene Strategie zu Dichte und Qualität formulieren, intern sensibilisieren, vorbildliche Projekte auf eigenem Boden umsetzen
  • Planungs- und Architekturwettbewerbe für die Bebauung von öffentlichen Grundstücken initiieren und qualifizierte Partner zur Eingabe einladen
  • Investoren kennenlernen und Strategien auf jeweilige Investoren abstimmen. In Workshops gemeinsame Strategien erarbeiten
  • Verhandlungsmöglichkeiten suchen durch Angebote an Investoren im Gegenzug zu gewünschten Projektanpassungen
  • Aktive Bodenpolitik: Beobachtung von Immobilien- und Arealbewegungen sowie Landerwerb, um Einfluss nehmen zu können

Tätigkeitsfelder

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2. Politik und Bevölkerung für positive Eigenschaften von Dichte sensibilisieren

In Politik und Bevölkerung wird städtebauliche Verdichtung häufig negativ beurteilt und mit Enge, überlasteten Verkehrswegen, kurz: „Dichtestress“ assoziiert. Wird gebaut, wissen Nachbarn meist genau, was sie dadurch verlieren könnten. Im Gegenzug ist die Vorstellung der positiven Effekte von Nachverdichtung weit weniger klar ausgeprägt.

Checkliste

  • Aufzeigen, dass die angestrebte städtebauliche Dichte und Nutzungsdichte qualitätsstiftende Faktoren sein können. Mit der Nutzung und Bereitstellung von Beispieldatenbanken sowie Informations- beziehungsweise Diskussionsveranstaltungen eine stärkere Akzeptanz in der Bevölkerung und Politik für städtebauliche Dichte generieren. Auch können Städte und Gemeinden zu Wanderausstellungen einladen und den Vermittlungsprozess vor Ort anleiten.
  • In der Frühphase von Bauvorhaben Transparenz herstellen und Planungsverfahren in die Wege leiten, welche die Quartierbevölkerung miteinbeziehen. In Ideenwerkstätten oder Workshops in der Frühphase von Planungsprozessen kann grundlegend über Dichte, deren Rahmenbedingungen und Konsequenzen, und damit über die angestrebte zukünftige Atmosphäre und Lebensqualität im Quartier debattiert werden. Diesen Debatten müssen Taten folgen – erarbeitete Inhalte sollten im Planungsprozess in angemessener Weise berücksichtigt werden.

Tätigkeitsfelder

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3. Investoren für die qualitätsstiftenden Faktoren von Dichte sensibilisieren

Nicht nur hinsichtlich der Einstellung der Bevölkerung, sondern vor allem auch gegenüber Investoren lohnt es sich, wenn Städte und Gemeinden aktiv qualitätsfördernde Momente verdichteten Bauens aufzeigen.

Checkliste

  • Gefässe und Plattformen für regelmässigen Austausch zwischen Städten und Gemeinden mit Investoren und Bauträgern schaffen. Entwicklungsstrategien klar und nachvollziehbar darlegen, das heisst, die Bandbreite qualitätsstiftender Faktoren hervorheben und konkretisieren.
  • Bauträgern an ihrem konkreten Projekt aufzeigen, wie sie zur Erhöhung der Lebensqualität im umliegenden Quartier beitragen und damit verknüpft die Rentabilität und den Wert ihrer Immobilie langfristig verbessern können.

Tätigkeitsfelder

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4. Koordination zwischen Ämtern und Fachstellen verbessern

Die Planungsprozesse in der Schweiz sind komplex. Informationslücken können durch eine bessere Vernetzung und eine Kultur der interdisziplinären Zusammenarbeit der Ämter und Fachstellen geschlossen werden.

Checkliste

  • Kompetenzstellen stützen oder einrichten, welche Fragen der nachhaltigen Siedlungsentwicklung behandeln. Bauträgern Kontakte zu spezialisierten Raumplanungsbüros vermitteln, um frühzeitig in der Projektplanung die Koordination verschiedener Anforderungen zu gewährleisten.
  • Regelmässigen Austausch für die verschiedenen Fachstellen der Stadt – etwa in den Bereichen Lärm, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Verkehr, Sicherheit – organisieren oder eine Koordination dafür bestimmen. Den Austausch institutionalisieren und entsprechende Prozesse starten und begleiten.

Tätigkeitsfelder

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5. Planungsrechtliche Prozesse zugunsten nachhaltiger Siedlungsentwicklung anpassen

Nachhaltige Siedlungsentwicklung ist immer ein Kompromiss zwischen unterschiedlichen privaten, gesellschaftlichen, ökonomischen und politischen Interessen. Kantone können für spezielle nachhaltige Massnahmen die Verfahrensart vereinfachen oder generell ihre Baugesetzgebung „nachhaltigkeitsfreundlicher“ umgestalten.

Checkliste

  • Kantonsverwaltungen auf das Problem „Rekurs versus Nachhaltigkeit“ aufmerksam machen, sofern dieses noch nicht erkannt wurde. Die Kantonsverwaltungen gegebenenfalls auffordern, die aktuellen Bau- und Planungsprozesse generell im Hinblick auf Nachhaltigkeitsfreundlichkeit zu überprüfen und baurechtliche Verfahren falls nötig hinsichtlich spezifischer nachhaltiger Baumassnahmen zu vereinfachen. Dabei gilt grundsätzlich, die architektonische und städtebauliche Gesamtwirkung von Baumassnahmen im Auge zu behalten.
  • Frühzeitig mit direkt Betroffenen über die Vorteile der nachhaltigen Massnahmen für die Allgemeinheit und ihre eigenen Interessen diskutieren, um Rekursen möglichst zuvorzukommen.
  • Bei komplexen Projekten mit zahlreichen Interessengruppen eine Testplanung vorschlagen und durchführen. Sie gehört zu den kooperativen Planungsverfahren und basiert auf einer „Konkurrenz der Ideen“.

Tätigkeitsfelder

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Copyright: VLP-ASPAN

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6. Energieeffizienz auf Quartier- und Gemeindeebene planen

Instrumente wie Minergie Standards, welche die Energieeffizienz evaluieren, legten den Fokus bis anhin auf einzelne Gebäude. Wird die Frage nach Energieeffizienz vom Einzelgebäude gelöst und auf Quartierebene diskutiert, können vorhandene Potenziale besser ausgeschöpft werden.

Checkliste

  • Übergreifende kommunale Energiekonzepte und -strategien gestützt auf kantonale Energiegesetzgebung entwickeln, Energiefragen in Richtplänen und Bebauungsplänen regeln. In Planungen frühzeitig thematisieren, energietechnische Gutachten einfordern und Energiebegleitung in Varianzverfahren sicherstellen.
  • Datenbanken und Karten von Wärmequellen (Kanalisation, See, Industrie, Technikzentrale, Rechenzentrum, Kläranlage) und deren Versorgungsgebieten auf Gemeinde und Quartierebene erstellen. Diese Energiepläne öffentlich zugänglich machen.
  • Energiedienstleistungen vernetzen: Tiefbauarbeiten und Wärmeerschliessung aufeinander abstimmen, indem Kontakte zwischen Tiefbauamt, Energieproduzenten und Projektträgern hergestellt werden. Lokale Energieversorger für Finanzierungsmodelle ins Gespräch einbeziehen.
  • Kompensation zwischen Gebäuden erlauben. Nicht jedes Gebäude muss sich an die geltenden Energieverordnungen halten (bspw. denkmalgeschützte Gebäude), wobei die zu erlassenden Kriterien im Einzelfall definiert werden. Das gesamte Areal, und nicht einzelne Gebäude, sollte die Vorschriften bezüglich Energieeinsparungen einhalten müssen.
  • Aktiv werden – damit nicht vollständig genutzte Grundwasserwärmepumpen und Erdwärmesonden innerhalb kleinerer, nachbarschaftlicher Wärmeverbunde organisiert werden können.

Tätigkeitsfelder

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7. Öffentliche und halb private Aussenräume gestalten

Es gilt, bei Nachverdichtungsprojekten darauf zu achten, dass halböffentliche und vor allem auch öffentliche Frei- und Grünräume sorgfältig mitgeplant werden resp. bereits bestehende Angebote sinnvoll ergänzen.

Checkliste

  • Leitbilder und Konzepte für Frei- und Grünraumgestaltung erarbeiten, die bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden sollen. Klar definierte Frei- und Grünflächen sind eine wesentliche Grundlage für eine zukunftsfähige Planung und beugen der Entstehung von blossen Resträumen vor. Ein solches Leitbild unterstützt nicht nur eine hohe Lebensqualität, sondern auch ökologische Aspekte wie Mikroklima und Durchlüftung.
  • Nutzung der vom Raumplanungsgesetz geforderten Mehrwertabgabe bei Neueinzonungen, indem die durch Verdichtungsmassnahmen generierten Mittel zum Beispiel für die Ausstattung von qualitativ hochstehenden Frei- und Grünräumen eingesetzt werden.
  • Preisvergabe für Bauträger, die hochwertige Frei- und Grünräume umsetzen oder vorbildliche qualitätssichernde Verfahren, wie beispielsweise Gestaltungswettbewerbe bei der Ausschreibung von Planungs- und Bauleistungen, durchführen.
  • Im Rahmen von Planänderungsverfahren bei Um- und Aufzonungen in den Vorschriften zum Sondernutzungsplan spezifische Themen wie zum Beispiel Gestaltungsgrundsätze, Baumpflanzungen oder Handlungsanweisungen zur Biodiversität verankern.
  • Den Weg von der Wohnung zum Aussenraum und umgekehrt, die Nutzbarkeit des Aussenraums und die Sicherheit aus Sicht der Kinder, älterer Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen überlegen.
  • Strassen hierarchisieren, wo dies möglich und sinnvoll ist. Geeignete Strassen vom Verkehr befreien und in lebendige Begegnungszonen mit hoher Wohnqualität umwandeln.

Tätigkeitsfelder

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8. ÖV, Fuss- und Veloverkehr sowie neue Mobilitätsmodelle ausbauen

Mobilität ist entscheidend, denn sie überbrückt die Distanz zwischen Arbeit, Freizeit und Wohnen und ist zugleich Motor des Städtewachstums. Anstelle des Ausbaus des Strassennetzes rücken aktuell ÖV, Fuss- und Veloverkehr sowie neue Mobilitätsmodelle in den Fokus.

Checkliste

  • Eine Velo- und Fusswegplanung erstellen. Die Velo- und Fusswegnetze im öffentlichen Raum ausbauen und Veloabstellplätze, Auflade- oder Reparaturstationen zur Verfügung stellen. Gibt es in der Gemeinde oder in der Stadt brachliegende Verkehrsinfrastrukturen, so können diese zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs neu interpretiert werden.
  • Schulwege kinderfreundlich gestalten.
  • Gut erschlossene Gebiete sind attraktiver. Bereitschaft zeigen, die Taktfrequenz öffentlicher Verkehrsmittel in der Nähe neuer Siedlungen zu erhöhen und den Verkehrslinienplan beziehungsweise die Standorte der Haltestellen anzupassen, sodass das neue Quartier autoarm geplant werden kann.
  • Eine aktive Rolle einnehmen bei der Wissensvermittlung und Vernetzung relevanter Akteure zur Förderung des ÖV, des Fuss- und Veloverkehrs in Bauprojekten. Bauträger in einer frühen Phase der Projektplanung auf kreative Mobilitätskonzepte hinweisen, die fussgänger- und velofreundlich sind und autoarmes Wohnen ermöglichen (Velo-Angebote wie Abstellparkplätze oder Werkstätten, gute ÖV-Anbindung, Distribution von Mobilitätsgutscheinen, Anbindung an Carsharing, klare Kommunikation).
  • Attraktive Park and Ride-Angebote ausserhalb der Zentren schaffen und Innenstädte mit ÖV erschliessen.

Tätigkeitsfelder

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9. Parkplatzangebot an Erschliessungsgüte anpassen

Über Parkplatzverordnungen legen Städte fest, wie viele Autoabstellflächen bei Neu- oder Umbauten – abhängig von Ausnützung, Nutzweise und Lage – auszuweisen sind. Diese Regelung schafft an zentralen städtischen Lagen häufig ein Überangebot an Parkplätzen und stellt damit eine teure „Verschwendung“ anderweitig nutzbaren Raumes dar.

Checkliste

  • Die Parkplatzverordnung in Zusammenarbeit mit Kantonen so anpassen, dass statt der Anzahl minimal erforderlicher Parkplätze auch die Möglichkeit entsteht, die maximal zulässige Zahl zu definieren. In die Berechnungsgrundlage neben der Ausnützung und der Nutzweise auch die ÖV-Erschliessungsgüte, die Zentralität der Lage, die Strassenkapazität sowie Carsharing-Standorte einbeziehen.
  • Um die Anzahl neu gebauter Parkplätze möglichst gering zu halten, Bauträgerschaften auf bestehende, anmietbare Parkplatz-Ressourcen (zum Beispiel unzureichend genutzte Tiefgaragen) in unmittelbarer Nähe ihres Projektstandortes hinweisen.
  • Schon in der Frühphase der Planung Investoren dahin gehend beraten, nachhaltige Mobilitätslösungen wie beispielsweise ein Angebot von Sharing-Systemen für Autos und Velos oder die Mitfinanzierung von ÖV-Abos zu entwickeln. Die räumliche Lage beim Zugriff aufs Auto vom Wohnort aus ist zentral für das Mobilitätsverhalten beim Arbeitspendeln.
  • Veloparkplätze in genügender Zahl und Qualität bereitstellen. Diese dürfen auch etwas kosten, wenn entsprechende Qualität und Service vorhanden sind. Attraktive, gut zugängliche Veloplätze von der anrechenbaren Bruttogeschossfläche ausnehmen (etwa in Erdgeschoss-Lagen).

Tätigkeitsfelder

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10. Wasser- und Nährstoffkreisläufe schliessen

Wo Böden versiegelt werden, bewirken starke Niederschläge gefolgt von längeren Trocken- und Hitzeperioden eine erhöhte Staubentwicklung, Überschwemmungen und vielfach erhebliche Kosten für Wasserableitungssysteme. Um solchen Problemen vorzubeugen, können Städte und Gemeinden mit innovativen Technologien die Schliessung von Wasser- und Nährstoffkreisläufen fördern.

Checkliste

  • Bei Neubauten oder der Erneuerung von Infrastrukturbauten ein naturnahes Regenwassermanagement mit Investoren konzipieren. Einen Plan zum vorgesehenen Regenwassermanagement verlangen, der die Artenvielfalt fördert, Erholungsräume schafft, zur Staubverminderung beiträgt und so die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner steigert.
  • Die Gebühren für Schmutzwasser und Regenwasser splitten. Wenn das Regenwasser vom Dach in eine Mulde abgeleitet wird, sparen Bewohnerinnen und Bewohner Gebühren. Gemeinde und Städte können die Architekt- und Planungsbüros bei neuen Projekten über den Gebührensplit sowie über Fördermöglichkeiten durch Fonds und Stiftungen informieren.
  • Ziele betreffend neuartige Sanitärsysteme definieren. Insbesondere bei Verdichtungsprojekten in Neubaugebieten ohne Anschluss an die Kanalisation oder bei Kläranlage-Problemen betreffend Stickstoffelimination sollten bestehende Strukturen überdacht werden. Werden die Sanitärsysteme erneuert, können Gemeinden und Städte abklären, welche Abnehmer für die Rohstoffe Stickstoff und Phosphor infrage kommen, zum Beispiel Landwirte der umliegenden Region.

Tätigkeitsfelder

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11. Nutzungsmix von Wohnen, Freizeit, Gewerbe und Dienstleistungen fördern

Eine höhere bauliche Dichte ist eng verbunden mit Qualitätsaspekten wie Vielfalt des Angebots an Infrastruktur, Gewerbe und Dienstleistungen unterschiedlichster Art. Es ist letztlich diese Kombination, welche die Qualität urbanen Lebens ausmacht und die Voraussetzung bietet für Zielgruppen, welche einen nachhaltigeren Lebensstil führen möchten oder müssen.

Checkliste

  • Identifizieren der aktuellen sozialen und nutzungsbezogenen Infrastrukturen eines Quartiers und analysieren ihrer Bedeutung und des allenfalls bestehenden Potenzials für weitere Nutzungen (zum Beispiel Gewerbe). Dazu gehört ebenfalls das Umgestalten oder Kombinieren von bestehenden Strukturen für neue Anspruchsgruppen beziehungsweise Bewohnerinnen und Bewohner, falls es einen Mangel oder eine Lücke gibt.
  • Bewohner angrenzender Quartiere beziehungsweise Siedlungen in die Planung neuer Infrastrukturen und Angebote einbeziehen. Ziel ist es, nicht am Bedarf vorbei zu realisieren und zu planen, sondern die Bedürfnisse des Umfeldes zu berücksichtigen.
  • Nutzungen über raumplanerische Instrumente fixieren, um einen Gewerbeanteil oder auch soziale Einrichtungen im Erdgeschoss zu gewährleisten. Günstige Mietflächen für Kleinunternehmen ermöglichen, eventuell unter Einsatz von Erträgen aus der Mehrwertabgabe. Strategien vorschlagen, wie eine allfällig geringere Rendite durch Dienstleistungsangebote im Erdgeschoss durch leicht höhere Mieten wettgemacht werden können.
  • Erdgeschossnutzung situativ planen. Erreichbarkeit mit bestehender Verkehrsinfrastruktur beachten. Je nach Quartier oder geplanter Überbauung führen weitere planerische Massnahmen zum Ziel, einen guten Nutzungsmix zu erreichen, beispielsweise durch eine Kleinparzellierung der Baufelder.
  • Wohnbauträgerschaften und Gewerbetreibende in einer frühen Phase der Planung vernetzen. Auf diese Weise können die Bedürfnisse beider Gruppen aufeinander abgestimmt werden und in die Umsetzung der Überbauung integriert werden. Sich von kreativen Beispielen – Best Practices – inspirieren lassen und diese kommunizieren.

Tätigkeitsfelder

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12. Bevölkerung und NutzerInnen in Planungs- und Realisierungsprozesse einbeziehen

Mitsprache und Partizipation sind Grundpfeiler des schweizerischen Demokratieverständnisses. Im Bereich Wohnen und Bauen kommen diese Grundsätze jedoch vielfach zu kurz. Bei Nachverdichtungsprojekten ist es wichtig, dass die ansässige Bevölkerung frühzeitig über die geplanten Veränderungen informiert wird und ihre Bedürfnisse, Wünsche und Befürchtungen einbringen kann.

Checkliste

  • Bei Planänderungsverfahren, die zu Um- und Aufzonungen für Nachverdichtungsprojekte führen, die Partizipation der Bevölkerung des Quartiers durch Mitwirkung, öffentliche Auflage oder Abstimmungen vorschreiben.
  • Bauträgerschaften Kontakte zu Expertinnen und Experten vermitteln, welche auf die Gestaltung partizipativer Planungsprozesse im Zusammenhang mit Wohnungsbau spezialisiert sind. Diese können mit Quartiervereinen und anderen Quartiergruppen kooperieren. Der Schwerpunkt liegt hier auf der Formulierung von Zielen bezüglich Bewohnerschaft, Durchmischung, Infrastruktur – und nicht auf der Definition der architektonischen Gestaltung.
  • Offenheit leisten, um Überlegungen aus partizipativen Prozessen in ein allfälliges Raumprogramm für Architekturwettbewerbe zu übersetzen. Nur wenn diese Übersetzung gelingt, ist gewährleistet, dass die Bevölkerung tatsächlich Einfluss auf die Zukunft ihres Quartiers ausüben kann.
  • Die Teilnahme von Delegierten aus dem Quartier in qualitätssichernden Verfahren bis hin zur öffentlichen Durchführung erlauben.

Tätigkeitsfelder

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Copyright: Nicole Zermatten

 

13. Potenziale nutzungsflexibler Gebäude vermitteln

Die Graue Energie macht einen grossen Teil des Gesamtenergieaufwands eines Gebäudes aus. Je länger die Nutzungsdauer eines Gebäudes desto weniger fällt der Anteil an Grauer Energie ins Gewicht. Innerhalb einer solchen Zeitspanne können sich die Nutzungsansprüche mehrfach ändern. Diesem Sachverhalt kann Rechnung getragen werden, indem Gebäude anpassungsfähig und flexibel geplant und gebaut werden.

Checkliste

  • Informationsrunden oder Diskussionsveranstaltungen mit Experten zu Herausforderungen der Grauen Energie veranstalten. Auf diese Weise können Bauträgerschaften für den gesamten Lebenszyklus und dessen Dimensionen an gebundener Energiemenge sensibilisiert werden. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass die Bauten einer angemessenen Langlebigkeit und damit einer möglichst langen Nutzungsdauer zugeführt werden können.
  • In Zusammenarbeit mit spezialisierten Architekturbüros Workshops für Investoren zum Thema „Open Building“ anbieten, an denen grundlegende Prinzipien vorgestellt und vermittelt werden.
  • Baugesetzgebung im Sinne der flexiblen Nutzbarkeit für Neubauten und existierende Gebäude anpassen.

Tätigkeitsfelder

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14. Nutzungsmass flexibilisieren und Flächenangebot optimieren

Um einen Anreiz für die Nachverdichtung und das Weiterbauen im Bestand für potenzielle Investoren und Bauträger zu schaffen, ist die Möglichkeit einer höheren baulichen Ausnutzung der Parzelle oder des Areals wohl eine der attraktivsten. Inwieweit das Mass der Nutzung erhöht werden kann, obliegt der Planungshoheit der Stadt beziehungsweise der Gemeinde.

Checkliste

  • Maximal mögliche und angemessene Geschossflächenziffer situativ austesten und verhandeln. Zugeständnisse gegenüber Investoren mit Forderungen nach Qualitätssteigerungen bzgl. des halb öffentlichen und öffentlichen Raums verbinden. Mögliche Auflagen sind zum Beispiel öffentliche Frei- und Aussenräume, qualitätssichernde Verfahren und partizipative Planungsprozesse.
  • Katalog von nachhaltigen Ausgleichsmöglichkeiten für höhere Geschossflächenziffern und flexible Baulinien erstellen. Bauträger, die ein höheres Nutzungsmass einfordern, können sich vom Katalog inspirieren.
  • Die Verhandlungsbereitschaft zur Flexibilisierung der Geschossflächenziffer oder Baulinie und deren Kriterien transparent machen und planungsrechtlich sichern. Dies vergrössert im Vorfeld der Überbauung die Planungssicherheit aller Akteure.
  • Ein Gremium schaffen – etwa nach dem Vorbild des „Baukollegiums“ der Stadt Zürich –, welches Projekte im Sinne der nachhaltigen Entwicklung beurteilt und Projekte, welche nicht allen gesetzlichen Vorgaben entsprechen, bewilligen kann, wenn sie einen Mehrwert im Sinne der nachhaltigen Entwicklung bringen.
  • Eine aktive Bodenpolitik – etwa mit Baurechtsverträgen – betreiben und dadurch langfristig die kommunalen Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten sichern.

Tätigkeitsfelder

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15. Beratung zu optimiertem Gebäudebetrieb und schlanker Versorgungstechnik anbieten

Investitionen in die Gebäudehülle ermöglichen Kostensenkungen bei den gebäudetechnischen Anlagen. Diese hochgerüsteten Anlagen sind nicht nur aufwendig in der Herstellung, sondern auch in der Wartung. Darüber hinaus bietet selbst eine optimal installierte Versorgungstechnik nur geringes Einsparpotenzial, wenn keine Optimierung des Betriebs zugrunde liegt. In der Planung kalkulierte Energieverbräuche sollten beispielsweise in der Nutzung überprüft und gegebenenfalls optimiert werden.

Checkliste

  • Bauträger beraten, wie der Energieverbrauch eines Gebäudes oder eines Areals über den gesamten Lebenszyklus gesehen optimiert werden kann. Gefordert ist ein kontinuierlicher Planungs-, Bau- und Betriebsprozess, das heisst die Aufhebung der Trennung von Planung, Realisierung und Betrieb. Qualitätssicherung durch Dialoge zwischen Investor und Nutzer anregen.
  • Periodische Gebäudechecks anbieten oder Untersuchungszyklen vorschreiben.
  • Durch den Einsatz innovativer Materialien und Bauweisen und die Berücksichtigung einfacher physikalischer Wirkprinzipien lässt sich die Versorgungstechnik signifikant verschlanken, was sich vor allen Dingen positiv auf den Investitionsaufwand, die Wartung und die Möglichkeit der Nutzerinnen und Nutzer, regulierend einzugreifen, auswirkt. Workshops für Bauträger anbieten und Kontakte zu Spezialisten vermitteln.
  • Energie aus erneuerbaren Quellen verwenden; gleichzeitig die Energieeffizienz verbessern und die Bewohnerschaft in ressourcenschonender Energienutzung schulen.
  • Innovative Contracting-Modelle anwenden, auch bei Neubauten. Die Nutzer beziehen die benötigte Energie, der Versorger kümmert sich um Planung, Finanzierung, Installation, Betrieb und Unterhalt. Die Kosten über eine festgelegte Laufzeit sind in einem Vertrag zwischen Kunde und Energieversorger festgehalten.
  • Bauträger beraten, wie der Energieverbrauch eines Gebäudes oder eines Areals über den gesamten Lebenszyklus gesehen optimiert werden kann. Gefordert ist ein kontinuierlicher Planungs-, Bau- und Betriebsprozess, das heisst die Aufhebung der Trennung von Planung, Realisierung und Betrieb. Qualitätssicherung durch Dialoge zwischen Investor und Nutzer anregen.
  • Periodische Gebäudechecks anbieten oder Untersuchungszyklen vorschreiben.
  • Durch den Einsatz innovativer Materialien und Bauweisen und die Berücksichtigung einfacher physikalischer Wirkprinzipien lässt sich die Versorgungstechnik signifikant verschlanken, was sich vor allen Dingen positiv auf den Investitionsaufwand, die Wartung und die Möglichkeit der Nutzerinnen und Nutzer, regulierend einzugreifen, auswirkt. Workshops für Bauträger anbieten und Kontakte zu Spezialisten vermitteln.
  • Energie aus erneuerbaren Quellen verwenden; gleichzeitig die Energieeffizienz verbessern und die Bewohnerschaft in ressourcenschonender Energienutzung schulen.
  • Innovative Contracting-Modelle anwenden, auch bei Neubauten. Die Nutzer beziehen die benötigte Energie, der Versorger kümmert sich um Planung, Finanzierung, Installation, Betrieb und Unterhalt. Die Kosten über eine festgelegte Laufzeit sind in einem Vertrag zwischen Kunde und Energieversorger festgehalten.

Tätigkeitsfelder

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16. Wohnflächenverbrauch thematisieren und Belegungsdichte erhöhen

Der individuelle Wohnflächenverbrauch spielt eine wichtige Rolle in der ganzheitlichen Nachhaltigkeitsbetrachtung von Gebäuden. Er liegt gegenwärtig in der Schweiz bei durchschnittlich 45 m² pro Kopf. Nachhaltige Nachverdichtung darf also nicht nur als bauliche Verdichtung begriffen werden, sondern sollte auch die Reduktion des Wohnflächenkonsums pro Kopf in Betracht ziehen.

Checkliste

  • Wohnbauträgerschaften und deren Bewirtschaftungsunternehmen dazu anregen, Bewerbungen zu bevorzugen, welche eine höhere Belegungsdichte gewährleisten. Dies fördert bei einem breiten Wohnungsmix auch die Durchmischung von Haushaltsformen.
  • Betagten die Suche nach kleineren Wohnungen und Umzüge erleichtern, wenn ihre bisherigen Wohnungen aufgrund geänderter Lebensumstände (etwa Auszug der Kinder) grösser sind als benötigt.
  • Öffentlichkeitsarbeit zum Problem des hohen Wohnflächenverbrauchs leisten. Belegungsrichtlinien als probates Mittel diskutieren und in der Bevölkerung ein Bewusstsein schaffen für kleine, aber feine Wohnsituationen.
  • Information und Fördermassnahmen für Gebäudekonzepte und Grundrissgestaltungen, welche die Nachverdichtung begünstigen.

Tätigkeitsfelder

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17. Lärmschutz und entsprechende Vorschriften an technologische Entwicklungen anpassen

„Ruhe“ ist ein wichtiger Wohnqualitätsfaktor, denn Lärmimmissionen können sich stark auf die Gesundheit und Lebensqualität der Bewohner auswirken. Die Auslegung von Lärmschutzvorschriften sollte deshalb gemeinsam mit betroffenen Amtsstellen, Experten und den Investoren diskutiert werden.

Checkliste

  • Bauträgern in der Auslegung von Lärmschutzvorschriften entgegenkommen, wenn Zugeständnisse zu einer Steigerung der Wohn- und Lebensqualität führen. Ein Beispiel dafür ist die Zulassung der Ausrichtung von Schlafzimmern mit kontrollierter Lüftung auch zu lärmbelasteten Strassen hin, wenn dadurch nachweisbar eine Qualitätssteigerung für die Wohnungsgrundrisse oder an anderen Orten „Ruheinseln“ entstehen können.
  • Konzepte zur Bespielung des öffentlichen Raumes im Zusammenwirken mit allen Beteiligten, auch den „Lärmerzeugern“, erarbeiten. Dialog- und Aushandlungsprozesse starten, moderieren und begleiten. Den Umgang mit Lärm thematisieren und diskutieren.
  • Potenziale von Aussenraummöblierung und der Anordnung von Bauten und Einsatz geeigneter Materialien zur Lärmdämmung beachten. Entsprechende Schulungen unter Einbezug von Akustikfachleuten durchführen.
  • Die Einführung von Tempo-30-Zonen als Lärmschutzmassnahmen in Betracht ziehen. Eine Tempo-30-Zone reduziert die Lärmemissionen um rund drei Dezibel im Vergleich zu einer Tempo-50-Zone.

Tätigkeitsfelder

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18. Soziale Durchmischung mittels Wohnungsmix und neue Wohnangebote fördern

Die Bevölkerung in den grossen Schweizer Städten und in deren Agglomerationen wächst; der Wohnungsmarkt boomt, und erschwinglicher Wohnraum ist knapp. Die Gefahr besteht, dass dadurch Gentrifizierung und soziale Entmischung gefördert werden. Eine der dringenden Fragen des zukunftsfähigen Städtebaus ist es deshalb, wie soziale Durchmischung gewährleistet werden kann.

Checkliste

  • Bauträger über bereits bestehende Quartiersangebote und Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit sozialen Dienstleistern informieren, vernetzen. Diese Massnahmen tragen dazu bei, den Nutzungsmix zu verbreitern und Bauträgerschaften für die Themen soziale Durchmischung, Wohnungsmix, Integration unterschiedlicher Zielgruppen, Identität, Gemeinschaft, Zusammenleben zu sensibilisieren.
  • Bauträgerschaften über Möglichkeiten neuer intelligenter Wohnlösungen und Wohnkonzepte wie Clusterwohnungen beraten und über die Vorteile innovativer Wohnformen informieren. Referenzlisten von Best Practices zur Verfügung stellen.
  • Neben den marktrelevanten Nachfragefaktoren wie Wohnkosten, Wohnfläche, Zimmerzahl und deren Verhältnis zueinander frühzeitig die soziale Dimension in den Verhandlungsprozess mit der Bauträgerschaft einbringen.
  • Wohnanteilpläne können vor Verdrängung schützen und Entwicklungsdruck nehmen sowie die Bewohnerschaft halten.

Tätigkeitsfelder

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19. Das Angebot an preisgünstigen Wohnungen vergrössern und verbreitern

Ein vielfältiges Angebot an Wohnungsgrössen und Wohnformen mit dem Ziel der sozialen Durchmischung bedingt auch eine differenzierte Mietpreisgestaltung respektive Zugang zu preisgünstigen, bezahlbaren Wohnungen für unterschiedliche Zielgruppen.

Checkliste

  • Die soziale Durchmischung und die Bereitstellung von preisgünstigem Wohnraum in den Leitbildern vermerken und im Folgeschritt in den verbindlichen Planungsinstrumenten festhalten. Im Rahmen der Planänderungsverfahren einen entsprechenden Anteil preisgünstiger und gemeinnütziger Wohnungen in den Vorschriften zum Sondernutzungsplan verankern.
  • Um Gentrifizierungsprozesse nicht weiter voranzutreiben, Liegenschaften etappenweise renovieren oder eine Modernisierung aufschieben nach der Devise „gezieltes Nichtstun“. Sanierungskonzepte in Szenarien entwickeln. Bei Sanierungen und Neubauten einen Anteil preisgünstiger Wohnungen vorschreiben.
  • Bei der Vergabe von kommunalem Land im Baurecht einen Architekturwettbewerb einfordern und damit die architektonischen und städtebaulichen Qualitäten und die geförderte Vergünstigung eines Teils der Wohnungen absichern.

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