17. Lärmschutz und entsprechende Vorschriften an technologische Entwicklungen anpassen

„Ruhe“ ist ein wichtiger Wohnqualitätsfaktor, denn Lärmimmissionen können sich stark auf die Gesundheit und Lebensqualität der Bewohner auswirken. Die Auslegung von Lärmschutzvorschriften sollte deshalb gemeinsam mit betroffenen Amtsstellen, Experten und den Investoren diskutiert werden.

Checkliste

  • Bauträgern in der Auslegung von Lärmschutzvorschriften entgegenkommen, wenn Zugeständnisse zu einer Steigerung der Wohn- und Lebensqualität führen. Ein Beispiel dafür ist die Zulassung der Ausrichtung von Schlafzimmern mit kontrollierter Lüftung auch zu lärmbelasteten Strassen hin, wenn dadurch nachweisbar eine Qualitätssteigerung für die Wohnungsgrundrisse oder an anderen Orten „Ruheinseln“ entstehen können.
  • Konzepte zur Bespielung des öffentlichen Raumes im Zusammenwirken mit allen Beteiligten, auch den „Lärmerzeugern“, erarbeiten. Dialog- und Aushandlungsprozesse starten, moderieren und begleiten. Den Umgang mit Lärm thematisieren und diskutieren.
  • Potenziale von Aussenraummöblierung und der Anordnung von Bauten und Einsatz geeigneter Materialien zur Lärmdämmung beachten. Entsprechende Schulungen unter Einbezug von Akustikfachleuten durchführen.
  • Die Einführung von Tempo-30-Zonen als Lärmschutzmassnahmen in Betracht ziehen. Eine Tempo-30-Zone reduziert die Lärmemissionen um rund drei Dezibel im Vergleich zu einer Tempo-50-Zone.

 

Tätigkeitsfelder

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