12. Bevölkerung und NutzerInnen in Planungs- und Realisierungsprozesse einbeziehen

Mitsprache und Partizipation sind Grundpfeiler des schweizerischen Demokratieverständnisses. Im Bereich Wohnen und Bauen kommen diese Grundsätze jedoch vielfach zu kurz. Bei Nachverdichtungsprojekten ist es wichtig, dass die ansässige Bevölkerung frühzeitig über die geplanten Veränderungen informiert wird und ihre Bedürfnisse, Wünsche und Befürchtungen einbringen kann.

Checkliste

  • Bei Planänderungsverfahren, die zu Um- und Aufzonungen für Nachverdichtungsprojekte führen, die Partizipation der Bevölkerung des Quartiers durch Mitwirkung, öffentliche Auflage oder Abstimmungen vorschreiben.
  • Bauträgerschaften Kontakte zu Expertinnen und Experten vermitteln, welche auf die Gestaltung partizipativer Planungsprozesse im Zusammenhang mit Wohnungsbau spezialisiert sind. Diese können mit Quartiervereinen und anderen Quartiergruppen kooperieren. Der Schwerpunkt liegt hier auf der Formulierung von Zielen bezüglich Bewohnerschaft, Durchmischung, Infrastruktur – und nicht auf der Definition der architektonischen Gestaltung.
  • Offenheit leisten, um Überlegungen aus partizipativen Prozessen in ein allfälliges Raumprogramm für Architekturwettbewerbe zu übersetzen. Nur wenn diese Übersetzung gelingt, ist gewährleistet, dass die Bevölkerung tatsächlich Einfluss auf die Zukunft ihres Quartiers ausüben kann.
  • Die Teilnahme von Delegierten aus dem Quartier in qualitätssichernden Verfahren bis hin zur öffentlichen Durchführung erlauben.

 

Tätigkeitsfelder

wohnleben soziales