9. Parkplatzangebot an Erschliessungsgüte anpassen

Über Parkplatzverordnungen legen Städte fest, wie viele Autoabstellflächen bei Neu- oder Umbauten – abhängig von Ausnützung, Nutzweise und Lage – auszuweisen sind. Diese Regelung schafft an zentralen städtischen Lagen häufig ein Überangebot an Parkplätzen und stellt damit eine teure „Verschwendung“ anderweitig nutzbaren Raumes dar.

Checkliste

  • Die Parkplatzverordnung in Zusammenarbeit mit Kantonen so anpassen, dass statt der Anzahl minimal erforderlicher Parkplätze auch die Möglichkeit entsteht, die maximal zulässige Zahl zu definieren. In die Berechnungsgrundlage neben der Ausnützung und der Nutzweise auch die ÖV-Erschliessungsgüte, die Zentralität der Lage, die Strassenkapazität sowie Carsharing-Standorte einbeziehen.
  • Um die Anzahl neu gebauter Parkplätze möglichst gering zu halten, Bauträgerschaften auf bestehende, anmietbare Parkplatz-Ressourcen (zum Beispiel unzureichend genutzte Tiefgaragen) in unmittelbarer Nähe ihres Projektstandortes hinweisen.
  • Schon in der Frühphase der Planung Investoren dahin gehend beraten, nachhaltige Mobilitätslösungen wie beispielsweise ein Angebot von Sharing-Systemen für Autos und Velos oder die Mitfinanzierung von ÖV-Abos zu entwickeln. Die räumliche Lage beim Zugriff aufs Auto vom Wohnort aus ist zentral für das Mobilitätsverhalten beim Arbeitspendeln.
  • Veloparkplätze in genügender Zahl und Qualität bereitstellen. Diese dürfen auch etwas kosten, wenn entsprechende Qualität und Service vorhanden sind. Attraktive, gut zugängliche Veloplätze von der anrechenbaren Bruttogeschossfläche ausnehmen (etwa in Erdgeschoss-Lagen).

 

Tätigkeitsfelder

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