5. Planungsrechtliche Prozesse zugunsten nachhaltiger Siedlungsentwicklung anpassen

Nachhaltige Siedlungsentwicklung ist immer ein Kompromiss zwischen unterschiedlichen privaten, gesellschaftlichen, ökonomischen und politischen Interessen. Kantone können für spezielle nachhaltige Massnahmen die Verfahrensart vereinfachen oder generell ihre Baugesetzgebung „nachhaltigkeitsfreundlicher“ umgestalten.

Checkliste

  • Kantonsverwaltungen auf das Problem „Rekurs versus Nachhaltigkeit“ aufmerksam machen, sofern dieses noch nicht erkannt wurde. Die Kantonsverwaltungen gegebenenfalls auffordern, die aktuellen Bau- und Planungsprozesse generell im Hinblick auf Nachhaltigkeitsfreundlichkeit zu überprüfen und baurechtliche Verfahren falls nötig hinsichtlich spezifischer nachhaltiger Baumassnahmen zu vereinfachen. Dabei gilt grundsätzlich, die architektonische und städtebauliche Gesamtwirkung von Baumassnahmen im Auge zu behalten.
  • Frühzeitig mit direkt Betroffenen über die Vorteile der nachhaltigen Massnahmen für die Allgemeinheit und ihre eigenen Interessen diskutieren, um Rekursen möglichst zuvorzukommen.
  • Bei komplexen Projekten mit zahlreichen Interessengruppen eine Testplanung vorschlagen und durchführen. Sie gehört zu den kooperativen Planungsverfahren und basiert auf einer „Konkurrenz der Ideen“.

 

Tätigkeitsfelder

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